Ein kleiner Tipp an Rande für Unternehmen, die Mitarbeiterfotos in ihren Publikationen oder auf der Homepage verwenden möchten.
Vergessen Sie bitte nicht, dass Ihr Mitarbeiter sein Recht am eigenen Bild nicht am Unternehmenseingang abgibt. Um Mißverständnisse und Ärger zu vermeiden sollten Sie mit dem betreffenden Mitarbeiter schriftlich klären, in welchem Umfang (zeitlich und räumlich) sein Foto für die Zwecke des Unternehmens verwendet wird.
Das ist keine Rechtsberatung, nur stelle ich immer wieder beim Vorgespräch fest, dass viele Unternehmer sich keine Gedanken zu diesem wichtigen Thema machen. Genauere Auskünfte kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt erteilen, der Ihnen sicherlich auch beim Erstellen einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Mitarbeiter behilflich ist.